„Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen ohne oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In Deutschland sind die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts befassten Behörden für die Feststellung von Staatenlosigkeit wichtige Akteure. Ihr Handeln bestimmt die Rechtsstellung und die Lebenspraxis der Betroffenen. Über die Entscheidungspraxis deutscher Ausländerbehörden im Kontext von Staatenlosigkeit gibt es bislang jedoch keine systematischen Erkenntnisse; die Verwaltung gilt als ‚Blackbox‘. Daher hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Studie untersucht, wie die Feststellung von Staatenlosigkeit in der behördlichen Praxis erfolgt, wer für die Behörden wann als staatenlos gilt, welche Ermessensspielräume es dabei gibt und welche Herausforderungen bestehen. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen für die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.“
SVR, Juni 2024
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