Am Tag des Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht, dem 27. Juni 2024, fand unsere erste digitale Fachveranstaltung zum Thema “Identitätsklärung und Staatenlosigkeit im Einbürgerungsverfahren” statt. Das neue Gesetz bedeutet eine Erleichterung für viele Einbürgerungsinteressierte. Viele Menschen haben auf die Änderungen zugunsten der Mehrstaatigkeit, der Verkürzung von Vorlaufzeiten und der Anerkennung der Leistung von sogenannten Gastarbeiter*innen gewartet. Gleichzeitig stehen Menschen im Einbürgerungsverfahren immer noch vor Herausforderungen, gerade wenn es um die Identitätsklärung und die Anerkennung von Staatenlosigkeit geht.

Bei einem Runden Tisch im Rathaus der Stadt Worms lernten unsere ehrenamtlichen Einbürgerungslots*innen unter anderem Bürgermeisterin Stephanie Lohr, die Integrationsbeauftragte Sabine Müller und weitere Verwaltungsmitarbeitende kennen. Durch das Kennenlernen sollen zukünftig noch engerer Austausch und bessere Kooperation zwischen dem ehrenamtlichen Projekt und der für Einbürgerungsanträge verantwortlichen Stadtverwaltung möglich sein.

Am 27. Juni tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Neben deutlichen Liberalisierungen bei der Einbürgerung bringt es auch Verschärfungen mit sich. So wird künftig die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung strenger gehandhabt; Ausnahmeregelungen werden weitgehend abgeschafft. Der wissenschaftliche Stab des SVR hat vor diesem Hintergrund untersucht, welche praktischen Auswirkungen die Änderung für Betroffene und Behörden haben kann. Zukünftig besteht für Menschen, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, einer Behinderung oder wegen der Pflege von Angehörigen nicht eigenständig sichern können, kein Einbürgerungsanspruch mehr; ihnen steht nur eine Ermessenseinbürgerung mit entsprechender Härtefallprüfung offen. Es ist davon auszugehen, dass dies den Zugang zu politischen Teilhaberechten erschwert. Zudem ist mit einem höheren Aufwand für Behörden zu rechnen. Mittels einer Onlinestudie wurde auch ermittelt, wie Menschen in Deutschland zu Ausnahmeregelungen und Restriktionen in Zusammenhang mit der Einbürgerung vulnerabler Gruppen eingestellt sind. Dabei zeigt sich, dass die Bevölkerung gespalten ist: Gut vier von zehn Befragten befürworten Ausnahmen beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung für Auszubildende, Studierende, Personen, die Angehörige pflegen und Menschen mit Behinderung. Hingegen lehnt ein Viertel der Befragten bei erwerbsunfähigen, alleinerziehenden und Zugewanderten im Rentenalter eine Ausnahmeregelung grundsätzlich ab.

SVR, Juni 2024

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„Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen ohne oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In Deutschland sind die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts befassten Behörden für die Feststellung von Staatenlosigkeit wichtige Akteure. Ihr Handeln bestimmt die Rechtsstellung und die Lebenspraxis der Betroffenen. Über die Entscheidungspraxis deutscher Ausländerbehörden im Kontext von Staatenlosigkeit gibt es bislang jedoch keine systematischen Erkenntnisse; die Verwaltung gilt als ‚Blackbox‘. Daher hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Studie untersucht, wie die Feststellung von Staatenlosigkeit in der behördlichen Praxis erfolgt, wer für die Behörden wann als staatenlos gilt, welche Ermessensspielräume es dabei gibt und welche Herausforderungen bestehen. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen für die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.“

SVR, Juni 2024

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Im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können sich Interessierte auf den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“ vorbereiten. Beide Tests bestehen aus 310 Fragen, davon 300 allgemeine und 10 spezifische Fragen zum jeweiligen Bundesland. Außerdem können Musterfragebögen ausgefüllt werden, die – wie bei den tatsächlichen Tests – aus jeweils 33 Fragen bestehen.

Hier geht’s zum Online-Testcenter des BAMF