Am 27. Juni tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Neben deutlichen Liberalisierungen bei der Einbürgerung bringt es auch Verschärfungen mit sich. So wird künftig die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung strenger gehandhabt; Ausnahmeregelungen werden weitgehend abgeschafft. Der wissenschaftliche Stab des SVR hat vor diesem Hintergrund untersucht, welche praktischen Auswirkungen die Änderung für Betroffene und Behörden haben kann. Zukünftig besteht für Menschen, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, einer Behinderung oder wegen der Pflege von Angehörigen nicht eigenständig sichern können, kein Einbürgerungsanspruch mehr; ihnen steht nur eine Ermessenseinbürgerung mit entsprechender Härtefallprüfung offen. Es ist davon auszugehen, dass dies den Zugang zu politischen Teilhaberechten erschwert. Zudem ist mit einem höheren Aufwand für Behörden zu rechnen. Mittels einer Onlinestudie wurde auch ermittelt, wie Menschen in Deutschland zu Ausnahmeregelungen und Restriktionen in Zusammenhang mit der Einbürgerung vulnerabler Gruppen eingestellt sind. Dabei zeigt sich, dass die Bevölkerung gespalten ist: Gut vier von zehn Befragten befürworten Ausnahmen beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung für Auszubildende, Studierende, Personen, die Angehörige pflegen und Menschen mit Behinderung. Hingegen lehnt ein Viertel der Befragten bei erwerbsunfähigen, alleinerziehenden und Zugewanderten im Rentenalter eine Ausnahmeregelung grundsätzlich ab.
SVR, Juni 2024
Hier geht’s zum Policy Brief