Der Südwestrundfunk (SWR) hat am 21. August 2024 in der Landesschau Rheinland-Pfalz über die Tätigkeit der Einbürgerungslots*innen in Frankenthal berichtet. Der Beitrag begleitet die frisch ausgebildete Einbürgerungslotsin Ute Hatzfeld bei der Beratung von Aygül Askin-Gezici , die sich nach vielen Jahren in Deutschland einbürgern lassen möchte. 

Unsere Modellregion Mecklenburg-Vorpommern hat ab sofort ein eigenes Büro in Rostock. Die Eröffnungsveranstaltung fand am 11. Juli 2024 im Gewerkschaftshaus statt. Mit der Eröffnung des Büros in Rostock wird es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern eine feste Anlaufstelle für Ratsuchende, Einbürgerungslots*innen in den Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Behörden geben. Unter den rund 65 Gästen durften wir Frau Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Anti-Rassismus, und Frau Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Stadt Rostock, begrüßen.

Bei einem Runden Tisch im Rathaus der Stadt Worms lernten unsere ehrenamtlichen Einbürgerungslots*innen unter anderem Bürgermeisterin Stephanie Lohr, die Integrationsbeauftragte Sabine Müller und weitere Verwaltungsmitarbeitende kennen. Durch das Kennenlernen sollen zukünftig noch engerer Austausch und bessere Kooperation zwischen dem ehrenamtlichen Projekt und der für Einbürgerungsanträge verantwortlichen Stadtverwaltung möglich sein.

Am 27. Juni tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Neben deutlichen Liberalisierungen bei der Einbürgerung bringt es auch Verschärfungen mit sich. So wird künftig die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung strenger gehandhabt; Ausnahmeregelungen werden weitgehend abgeschafft. Der wissenschaftliche Stab des SVR hat vor diesem Hintergrund untersucht, welche praktischen Auswirkungen die Änderung für Betroffene und Behörden haben kann. Zukünftig besteht für Menschen, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise aufgrund von Erwerbsunfähigkeit, einer Behinderung oder wegen der Pflege von Angehörigen nicht eigenständig sichern können, kein Einbürgerungsanspruch mehr; ihnen steht nur eine Ermessenseinbürgerung mit entsprechender Härtefallprüfung offen. Es ist davon auszugehen, dass dies den Zugang zu politischen Teilhaberechten erschwert. Zudem ist mit einem höheren Aufwand für Behörden zu rechnen. Mittels einer Onlinestudie wurde auch ermittelt, wie Menschen in Deutschland zu Ausnahmeregelungen und Restriktionen in Zusammenhang mit der Einbürgerung vulnerabler Gruppen eingestellt sind. Dabei zeigt sich, dass die Bevölkerung gespalten ist: Gut vier von zehn Befragten befürworten Ausnahmen beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung für Auszubildende, Studierende, Personen, die Angehörige pflegen und Menschen mit Behinderung. Hingegen lehnt ein Viertel der Befragten bei erwerbsunfähigen, alleinerziehenden und Zugewanderten im Rentenalter eine Ausnahmeregelung grundsätzlich ab.

SVR, Juni 2024

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„Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen ohne oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In Deutschland sind die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts befassten Behörden für die Feststellung von Staatenlosigkeit wichtige Akteure. Ihr Handeln bestimmt die Rechtsstellung und die Lebenspraxis der Betroffenen. Über die Entscheidungspraxis deutscher Ausländerbehörden im Kontext von Staatenlosigkeit gibt es bislang jedoch keine systematischen Erkenntnisse; die Verwaltung gilt als ‚Blackbox‘. Daher hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Studie untersucht, wie die Feststellung von Staatenlosigkeit in der behördlichen Praxis erfolgt, wer für die Behörden wann als staatenlos gilt, welche Ermessensspielräume es dabei gibt und welche Herausforderungen bestehen. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen für die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.“

SVR, Juni 2024

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